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   OVG Schleswig-Holstein, 22.01.1998 - 2 M 36/97   

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https://dejure.org/1998,12015
OVG Schleswig-Holstein, 22.01.1998 - 2 M 36/97 (https://dejure.org/1998,12015)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.01.1998 - 2 M 36/97 (https://dejure.org/1998,12015)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 2 M 36/97 (https://dejure.org/1998,12015)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliches Interesse; Selbständiges Beweisverfahren; Widerspruchsverfahren; Amtsermittlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 5 S 810/07

    Kein gerichtliches Beweissicherungsverfahren auf Antrag Behörde

    Denn jedenfalls für den Antrag einer Behörde, während eines laufenden Verwaltungsverfahrens ein selbständiges Beweisverfahren anzuordnen, fehlt es an einem rechtlich geschützten Interesse, weil sie die unter Beweis gestellten Tatsachen im Wege der Amtsaufklärung selbst erheben kann und muss (im Ergebnis ebenso OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.01.1998 - 2 M 36/97 - Juris; Lang, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 98 Rdnr. 294; Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 98 Rdnr. 266, 268).

    Damit ist nicht das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO gemeint (so aber OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.01.1998 - 2 M 36/97 - Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2019 - 5 S 2488/18

    Rechtliches Interesse für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Ein rechtliches Interesse für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens vor Anhängigkeit der Klage ist damit grundsätzlich zu verneinen, wenn dieses Fragen betrifft, denen die Behörde im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht nachzugehen hat (vgl. Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 98 Rn. 62; Lang in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 98 Rn. 294; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.1.1998 - 2 M 36/97 - juris Rn. 3; vgl. auch Senatsbeschluss vom 3.5.2007 - 5 S 810/07 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 01.04.2014 - 13 S 14.358

    Im verwaltungsgerichtlichen selbständigen Beweisverfahren sind bei der Prüfung

    Hinzu kommt vorliegend, dass sich der Verwaltungsprozess durch den Amtsermittlungsgrundsatz vom Zivilprozess unterscheidet und dies bei der entsprechenden Anwendung zivilprozessualer Reglungen nicht unberücksichtigt bleiben kann (siehe OVG SH, B.v. 22.1.1998 - 2 M 36/97 - juris; zum Antrag der Behörde VGH BW, B.v. 3.5.2007 - 5 S 810/07 - NVwZ-RR 2007, 574; Lang in Sodan/Ziekow, a.a.O., § 98 Rn. 293 ff.).
  • VG Ansbach, 06.05.2019 - AN 17 X 18.01897

    Keine Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens (hier bzgl.

    Diese Besonderheit rechtfertigt sich damit, dass sich der Verwaltungsprozess durch den Amtsermittlungsgrundsatz vom Zivilprozess unterscheidet und dies bei der entsprechenden Anwendung zivilprozessualer Reglungen nicht unberücksichtigt bleiben kann (BayVGH, a.a.O.; OVG Schleswig, B.v. 22.1.1998 - 2 M 36/97 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2015 - 4 E 235/15

    Rechtliches Bedürfnis für die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Zu dem Umstand, dass deshalb im Verwaltungsprozess regelmäßig kein rechtliches Bedürfnis für die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens besteht: OVG S.-H., Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 M 36/97 -, juris Rn. 3 ff.; Porz, in: Fehling/ Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht - Kommentar, 3. Aufl. 2013, § 98 VwGO Rn. 22; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3. Mai 2007 - 5 S 810/07 -, NVwZ-RR 2007, 574 = juris Rn. 7 ff.
  • VG Ansbach, 21.09.2023 - AN 17 X 23.739

    Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens im Verwaltungsprozess

    Der Verwaltungsprozess unterscheidet sich durch den Amtsermittlungsgrundsatz vom Zivilprozess, was bei der entsprechenden Anwendung zivilprozessualer Reglungen nicht unberücksichtigt bleiben kann (BayVGH, a.a.O.; OVG Schleswig, B.v. 22.1.1998 - 2 M 36/97 - juris).
  • VG Braunschweig, 10.07.2003 - 2 E 245/03

    Rechtliches Interesse; Sachverständigengutachten; selbstständiges Beweisverfahren

    Abgesehen davon ist fraglich, ob die Sachverhaltsermittlung nicht gem. § 24 VwVfG auch hier nur den Behörden - im Widerspruchsverfahren - und nicht den Gerichten zu überlassen ist (vg. OVG Schl.-Holstein, B. v. 22.01.1996 - 2 M 36/97 - zit. nach Juris; VG Gießen, B.v. 31.10.1997 - 1 J 1071/97 - zit. nach Juris).
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